VIBA

25 Grondregels van de bouwbiologie - geactualiseerd

klik op afbeelding voor vergrotingIn het herfstnummer 2005 van W&G verscheen een actualisatie van de 25 grondregels van de bouwbiologie:

Nach rund 25 Jahren war es an der Zeit, die vom IBN erstellten "25 Grundregeln der Baubiologie" an den aktuellen Wissensstand und die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Viele Gespräche mit Inhabern der "Baubiologischen Beratungsstellen IBN" und weiteren wichtigen Wegbegleitern des IBN führten letztendlich zu der Erkenntnis, dass die "alten" 25 Grundregeln im Wesentlichen auch heute noch auf der "Höhe der Zeit" sind und nür kleinere Anderungen sinnvoll seien.

25 Grundregeln

  1. Bauplatz ohne natürliche und künstliche Störungen
  2. Wohnhäuser abseits von Emissions- und Lärmquellen
  3. Dezentralisierte, lockere Bauweise in durchgrünten Siedlungen
  4. Wohnung und Siedlung individuell, naturverbunden, menschenwürdig und familiengerecht
  5. Keine sozialen Folgelasten verursachend
  6. Baustoffe natürlich und unverfälscht
  7. Natürliche Regulierung der Raumluftfeuchte unter Verwendung feuchteausgleichender Materialien
  8. Geringe und rasch abklingende Neubaufeuchte
  9. Ausgewogenes Maß von Wärmedämmung und Wärmespeicherung
  10. Optimale Oberflächen- und Raumlufttemperaturen
  11. Gute Luftqualität durch natürlichen Luftwechsel
  12. Strahlungswärme zur Beheizung
  13. Naturgemäße Licht-, Beleuchtungs- und Farbverhältnisse
  14. Das natürliche Strahlungsumfeld wenig verändernd
  15. Ohne Ausbreitung elektromagnetischer Felder und Funkwellen
  16. Verwendung von Baustoffen mit geringer Radioaktivität
  17. Orientierung des Schall- und Vibrationsschutzes am Menschen
  18. Geruchsneutral oder angenehmer Geruch ohne Abgabe von Giftstoffen
  19. Weitgehende Reduzierung von Pilzen, Bakterien, Staub und Allergenen
  20. Bestmögliche Trinkwasserqualität
  21. Zu keinen Umweltproblemen führend
  22. Minimierung des Energieverbrauchs unter weitgehender Nutzung regenerativer Energiequellen
  23. Baustoffe bevorzugt aus der Region, den Raubbau an knappen und risikoreichen Rohstoffen nicht fördernd
  24. Anwendung physiologischer und ergonomischer Erkenntnisse zur Raumgestaltung und Einrichtung
  25. Berücksichtigung harmonikaler Maße, Proportionen und Formen

Wesentliche Neuerungen

  • Regel 1: Die alte Formulierung "Bauplatz geologisch ungestört" beinhaltete keine Altlasten und auch keine natürlichen Störungen wie Radongasbelastung oder negativ zu bewertende Klimaeinflüsse.
  • Regel 7: Die neue Formulierung ist gegenüber den alten Regeln 6 "Raumflächen diffusionsfähig und hygroskopisch" und 7 "Natürliche Regulierung der Raumluftfeuchte" allgemein verständlicher.
  • Regel 11: Diese Regel ist vor allem deshalb wichtig, weil heutige Bauweisen i.d.R. so dicht sind, dass eine gute Luftqualität nur noch durch bewusstes und aktives Lüften oder geeignete Lüftungsanlagen gewährleistet werden kann.
  • Regel 14: Sie beinhaltet folgende bisherigen Regeln: 17 "Erhaltung des natürlichen luftelektrischen Feldes", 18 "Ohne Veränderung des natürlichen Magnetfeldes", 20 "Die lebenswichtige kosmisch-terrestrische Einstrahlung wenig verändernd".
  • Regel 15: Ergänzt wurde diese Formulierung durch. "...und Funkwellen". Korrekt müsste es natürlich heissen "hochfrequente Wellen"; der Begriff "Funkwellen" ist jedoch verständlicher für Laien.
  • Regel 19: Auch diese Regel ist neu und hat sich aus dem "Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM" heraus entwickelt.
  • Regel 20: Diese neue Regel ist erforderlich, da heute eine Vielzahl von Rohr- und Armaturenmaterialien zur Verfügung stehen und zudem Trinkwasser häufig nachbehandelt wird bzw. bereits die Wasserwerke nicht in einwandfreiem Zustand verlässt.
  • Regel 22: Der Anspruch nach "Minimierung des Energieverbrauchs" fehlte bisher. Die alte Forderung nach "weitgehender Nutzung der Sonnenenergie" wurde auf alle regenerativen Energien erweitert.
  • Regel 23: Neu ist der Wunsch, Baustoffe bevorzugt aus der Region einzusetzen. Dieser Wunsch hat sowohl eine ökologische als auch eine kulturelle Komponente.
  • Die alte Regel 8 "Filterung und Neutralisierung von Schadstoffen der Luft" entfällt, da sie in einigen der neuen Regeln enthalten ist.

 



 
Viba-Café
2 september 2010
 
VIBA-café op locatie

 
Aanmelden!
 


Architecten,
Adviseurs
Bouwers
met
visie:
 

 
VIBA-bedrijfsleden
 

 

Expositie Ecologisch Bouwen
 
Zoeken
op de website
 
 
Disclaimer
 © 2010 VIBA Vereniging